Bei Firmen ab 1.000 Mitarbeitern ist der Abschluss von fakultativen (AN-finanziert) Firmengruppenverträgen (FGV) mit Beitragsvorteil möglich. Daneben sind Wartezeiterlass und Annahmegarantie (Kontrahierungszwang) vereinbart.
Seit dem 1. November 2016 ist auch bei Firmen ab 500 Mitarbeitern der Abschluss von fakultativen Firmengruppenverträgen mit Beitragsvorteil sowie Wartezeiterlass und Kontrahierungszwang möglich.
Hinweis:
Vertriebliche Erstmaßnahmen bzw. Regelungen zur Bewerbung des Vertrages sind zu vereinbaren und schriftlich im Gruppenversicherungsvertrag zu dokumentieren. Eine solche Erstmaßnahme kann aus einer Maßnahme aus der Präsentation Bewerbungsmaßnahmen bestehen.
Beide Vertragsvarianten enthalten alle für das Neugeschäft geöffneten Tarife der Gruppenversicherung.